{"id":51099,"date":"2021-09-05T08:10:08","date_gmt":"2021-09-05T08:10:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/?page_id=51099"},"modified":"2023-07-28T20:58:15","modified_gmt":"2023-07-28T18:58:15","slug":"lhebdo-juridique-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/de\/lhebdo-juridique-2\/","title":{"rendered":"Die juristische Wochenzeitung"},"content":{"rendered":"
Die Verpflichtung zur Neuplatzierung im Rahmen einer wirtschaftlichen Entlassung<\/p>\n\n\n\n
Eine K\u00fcndigung aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden liegt vor, wenn ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gr\u00fcnden k\u00fcndigt, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen und die sich aus dem Abbau oder der Umwandlung eines Arbeitsplatzes oder einer vom Arbeitnehmer abgelehnten \u00c4nderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrags ergeben, die insbesondere auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, technologische Ver\u00e4nderungen, eine zur Erhaltung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit notwendige Umstrukturierung des Unternehmens oder die Einstellung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Unternehmens zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n
In Bezug auf die Verpflichtung zur Neueingliederung sieht das Arbeitsgesetzbuch Folgendes vor:<\/p>\n\n\n\n
\"Die Entlassung eines Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden kann erst dann erfolgen, wenn alle Ausbildungs- und Anpassungsbem\u00fchungen unternommen wurden und der Betroffene nicht auf den verf\u00fcgbaren Arbeitspl\u00e4tzen untergebracht werden kann, die sich auf dem Staatsgebiet in dem Unternehmen oder den anderen Unternehmen der Gruppe befinden, zu der das Unternehmen geh\u00f6rt, und deren Organisation, T\u00e4tigkeiten oder Betriebsstandort den Austausch der gesamten Belegschaft oder eines Teils davon gew\u00e4hrleisten. [...] \".<\/p>\n\n\n\n
Diese Verpflichtung zur Neuplatzierung gilt unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Besch\u00e4ftigten im Unternehmen oder der Anzahl der von der wirtschaftlichen Entlassung betroffenen Arbeitnehmer.<\/p>\n\n\n\n
Diese Verpflichtung gilt auch im Rahmen eines Plans zur Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n
Die Angebote f\u00fcr eine neue Stelle m\u00fcssen vor der Einleitung des Entlassungsverfahrens erfolgen, da sie gerade dazu dienen, die Entlassung eines Arbeitnehmers zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n
Dem Arbeitnehmer m\u00fcssen pr\u00e4zise schriftliche Vorschl\u00e4ge unterbreitet worden sein, da der Arbeitgeber alles tun muss, um zu versuchen, den Arbeitnehmer anderweitig zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n\n\n\n