{"id":64883,"date":"2025-04-27T23:36:30","date_gmt":"2025-04-27T21:36:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/?page_id=64883"},"modified":"2025-06-25T16:43:43","modified_gmt":"2025-06-25T14:43:43","slug":"comment-mettre-fin-a-une-servitude-de-passage","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/de\/comment-mettre-fin-a-une-servitude-de-passage\/","title":{"rendered":"Wie kann man ein Wegerecht k\u00fcndigen? Kompletter Leitfaden 2025"},"content":{"rendered":"
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Das Wegerecht ist ein im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch geregeltes Recht, das dem Eigent\u00fcmer eines umz\u00e4unten Grundst\u00fccks den Zugang zur \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe durch die Durchquerung eines Nachbargrundst\u00fccks erm\u00f6glicht. Doch was tun, wenn die Bedingungen der Isolation verschwunden sind? Ist eine direkte Anbindung an die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe geschaffen worden? Dieser Rechtsratgeber erl\u00e4utert detailliert die rechtlichen Schritte zur Beendigung einer nicht mehr ben\u00f6tigten Dienstbarkeit und verweist auf Gesetzestexte und aktuelle Rechtsprechung.<\/strong><\/p>\n Das Vorfahrtsrecht wird in Artikel 682 des Zivilgesetzbuches definiert, der Folgendes vorsieht: \u201eDer Eigent\u00fcmer, dessen Grundst\u00fcck von Land umschlossen ist und der keinen Zugang von der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe hat oder der f\u00fcr die landwirtschaftliche, industrielle oder kommerzielle Nutzung seines Eigentums nur \u00fcber einen unzureichenden Zugang verf\u00fcgt, ist berechtigt, vom Grundst\u00fcck seines Nachbarn einen ausreichenden Durchgang zu verlangen, um den vollen Zugang zu seinem Grundst\u00fcck zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<\/em><\/p>\n Bei dieser Dienstbarkeit handelt es sich um eine sogenannte \u201eReallast\u201c, das hei\u00dft, sie ist mit dem Grundst\u00fcck und nicht mit der Person des Eigent\u00fcmers verbunden. Artikel 637 des Zivilgesetzbuches besagt hierzu: \u201eEine Dienstbarkeit ist eine Belastung, die einem Anwesen f\u00fcr die Nutzung und den Nutzen eines Anwesens auferlegt wird, das einem anderen Eigent\u00fcmer geh\u00f6rt.\u201c<\/em><\/p>\n Artikel 685-1 des Zivilgesetzbuches ist hinsichtlich des Erl\u00f6schens dieser Dienstbarkeit besonders eindeutig: \u201eIm Falle der Beendigung der Enklave kann der Eigent\u00fcmer des herrschenden Grundst\u00fccks die Dienstbarkeit nicht mehr aus\u00fcben. Der Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks kann jederzeit die gerichtliche Aufhebung des Wegerechts beantragen, wenn dieses nicht mehr erforderlich ist.\u201c<\/em><\/p>\n Dieser Text, der sich aus dem Gesetz Nr. 67-1253 vom 30. Dezember 1967 ergibt, legt eindeutig fest, dass der Eigent\u00fcmer des \u00fcberquerten Grundst\u00fccks (dienstbares Grundst\u00fcck) ein Klagerecht hat, um die Dienstbarkeit zu beenden, sobald die Enklave nicht mehr besteht.<\/p>\n Die Rechtsprechung des Kassationsgerichts (Cass. 3. civ., 16. Oktober 2013, Nr. 12-21.889) weist immer wieder auf diesen wesentlichen Unterschied hin, der sich direkt auf die Bedingungen der L\u00f6schung auswirkt.<\/p>\n Um ein Wegerecht zu beenden, muss zun\u00e4chst rigoros nachgewiesen werden, dass die Enklave tats\u00e4chlich verschwunden ist. Diese \u00dcberpr\u00fcfung basiert auf pr\u00e4zisen, durch die Rechtsprechung festgelegten Kriterien.<\/p>\n Dieser vorbereitende Schritt ist rechtlich entscheidend, insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten wie der Dordogne, dem Gers, den Landes oder im weiteren Sinne dem Aquitanischen Becken, wo die Landkonfigurationen komplex sein k\u00f6nnen und die landwirtschaftliche Nutzung einen an moderne Ger\u00e4te angepassten Zugang erfordert.<\/p>\n Es gibt zwei Haupttypen von Dienstbarkeiten, deren Beendigung unterschiedlichen Regeln unterliegt:<\/p>\n Diese Dienstbarkeit ist in den Artikeln 682 bis 685-1 des Zivilgesetzbuches festgelegt und entsteht automatisch aus der Situation der Isolation. Gem\u00e4\u00df dem oben genannten Artikel 685-1 erlischt es, sobald der Binnenstaat aufh\u00f6rt.<\/p>\n Die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Kassationsgerichts best\u00e4tigt diesen Grundsatz: \u201eDas gesetzliche Wegerecht aufgrund der Binnenumschlossenheit erlischt, wenn die Binnenumschlossenheit des herrschenden Grundst\u00fccks aufh\u00f6rt.\u201c<\/em> (Cass. 3. Civ., 30. Januar 2002, Nr. 00-15.633).<\/p>\n Diese Dienstbarkeit ist in den Artikeln 686 bis 689 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches geregelt und ergibt sich aus einer Vereinbarung zwischen Eigent\u00fcmern. Artikel 686 legt fest: \u201eEigent\u00fcmern ist es gestattet, auf ihren Grundst\u00fccken Dienstbarkeiten nach eigenem Ermessen zu errichten, vorausgesetzt, dass die eingerichteten Dienste nicht einer Person auferlegt werden und auch nicht zu deren Gunsten, sondern nur einem Fonds und f\u00fcr einen Fonds erbracht werden.\u201c<\/em><\/p>\n Um eine herk\u00f6mmliche Dienstbarkeit aufzuheben, m\u00fcssen Sie die Eigentumstitel und notariellen Urkunden einsehen, um die K\u00fcndigungsbedingungen zu verstehen.<\/p>\n Seit dem 1. Januar 2020 verlangt Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung (eingef\u00fchrt durch das Dekret Nr. 2019-1333 vom 11. Dezember 2019) bei Strafe der Unzul\u00e4ssigkeit einen Versuch einer g\u00fctlichen Einigung vor jeder Anrufung des ordentlichen Gerichts, wenn die Forderung 5.000 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn es sich um einen Nachbarschaftsstreit handelt.<\/p>\n Auch der Verfassungsrat hat diesen Grundsatz in seiner Entscheidung Nr. best\u00e4tigt. 2019-778 DC vom 21. M\u00e4rz 2019, in Anbetracht dessen, dass \u201eDer Gesetzgeber wollte die Nutzung alternativer Streitbeilegungsmethoden f\u00f6rdern.\u201c<\/em>.<\/p>\n Um rechtliche Wirkungen zu erzielen, muss der g\u00fctliche Weg einem strengen Verfahren folgen:<\/p>\n Dieser g\u00fctliche Ansatz empfiehlt sich insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten wie der Dordogne, dem Gers oder den Landes, wo die nachbarschaftlichen Beziehungen langfristig angelegt sind und juristischer Pragmatismus kostspielige und zeitaufw\u00e4ndige Verfahren vor Gerichten vermeidet, die oft weit entfernt von Kleinst\u00e4dten liegen.<\/p>\n Wenn der g\u00fctliche Einigungsversuch scheitert, sind Sie gem\u00e4\u00df Artikel 685-1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches dazu berechtigt, die gerichtliche Aufhebung der Dienstbarkeit zu beantragen: \u201eDer Eigent\u00fcmer der dienenden Liegenschaft kann jederzeit die gerichtliche Aufhebung des Wegerechts verlangen, wenn dieses nicht mehr erforderlich ist.\u201c<\/em><\/p>\n Vor einer Weiterleitung m\u00fcssen Sie den Nachweis \u00fcber den vorherigen Versuch einer g\u00fctlichen Einigung gem\u00e4\u00df Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung erbringen k\u00f6nnen. Nach der Entscheidung des Kassationsgerichts vom 11. M\u00e4rz 2021 (Nr. 20-13.307) kann diese Begr\u00fcndung in Form einer \u201eunbeantworteter Einschreibebrief oder Mitteilung \u00fcber die Nichteinigung\u201c<\/em>.<\/p>\n Das Gerichtsverfahren gliedert sich in mehrere Phasen, die in der Zivilprozessordnung genau definiert sind:<\/p>\n In komplexen F\u00e4llen, die insbesondere in l\u00e4ndlichen oder stadtnahen Gebieten h\u00e4ufig vorkommen, ordnet das Gericht im Allgemeinen ein Gutachten durch einen Justizsachverst\u00e4ndigen an. Diese Ma\u00dfnahme ist in Artikel 232 der Zivilprozessordnung vorgesehen: \u201eDer Richter kann eine Person seiner Wahl damit beauftragen, ihm durch Beobachtungen, Konsultationen oder Sachverst\u00e4ndigengutachten Informationen zu einer Sachfrage zu liefern, die die Fachkompetenz eines Technikers erfordert.\u201c<\/em><\/p>\n Das Gutachten wird nach dem in Artikel 16 der Zivilprozessordnung festgelegten kontradiktorischen Grundsatz durchgef\u00fchrt: \u201eDer Richter muss unter allen Umst\u00e4nden den Grundsatz des Widerspruchs beachten und selbst einhalten.\u201c<\/em> Konkret bedeutet dies, dass der Sachverst\u00e4ndige alle Beteiligten vorladen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss.<\/p>\n Gegen das ergangene Urteil kann gem\u00e4\u00df Artikel 538 der Zivilprozessordnung innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Berufung eingelegt werden. Das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Oberlandesgericht wird dann erneut \u00fcber den gesamten Streit entscheiden.<\/p>\n Unabh\u00e4ngig davon, ob die Aufhebung einvernehmlich (Vergleichsvereinbarung) oder gerichtlich (rechtskr\u00e4ftiges Urteil) erreicht wird, besteht der letzte Schritt darin, das Erl\u00f6schen der Dienstbarkeit notariell beurkunden zu lassen und diese \u00c4nderung im Grundbuchamt bekannt zu machen.<\/p>\n Dieser entscheidende Schritt wird durch mehrere Texte streng geregelt:<\/p>\n Der notarielle Beurkundungsprozess umfasst mehrere technische Schritte:<\/p>\n Dieses notarielle Verfahren ist keine blo\u00dfe Verwaltungsformalit\u00e4t, sondern ein rechtlich entscheidender Schritt, der mehrere konkrete Vorteile bietet:<\/p>\n Diese Formalit\u00e4ten sind besonders in l\u00e4ndlichen Gebieten wie Dordogne, Gers oder Landes wichtig, wo Immobilientransaktionen Grundst\u00fccke mit mehreren historischen Dienstbarkeiten betreffen k\u00f6nnen, die gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen.<\/p>\n Ja, Artikel 685-1 des Zivilgesetzbuches gilt f\u00fcr alle gesetzlichen Dienstbarkeiten der Enklave, unabh\u00e4ngig von ihrem Entstehungsdatum. Dies best\u00e4tigte der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 13. Mai 2015 (Nr. 14-11.260): \u201eDie Bestimmungen des Artikels 685-1 des Zivilgesetzbuches sind unmittelbar auf Dienstbarkeiten anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten begr\u00fcndet wurden.\u201c<\/em>.<\/p>\n Gem\u00e4\u00df Artikel 1353 des Zivilgesetzbuches: \u201eWer die Erf\u00fcllung einer Verpflichtung behauptet, muss diese beweisen\u201c<\/em>. Die Beweislast f\u00fcr das Ende der Landsperrung obliegt daher dem Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks (\u00fcberquertes Grundst\u00fcck).<\/p>\n Nein, Artikel 134 der Zivilprozessordnung bestimmt: \u201eDie Klage allein bewirkt keine Aussetzung der Vollstreckung.\u201c<\/em>. Wenn Sie die Durchfahrt blockieren, bevor eine endg\u00fcltige Entscheidung getroffen wurde, kann dies zu einer zivilrechtlichen Haftung Ihrerseits f\u00fchren.<\/p>\n Die Geb\u00fchren variieren je nach Komplexit\u00e4t des Falles, rechnen Sie jedoch mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 \u20ac f\u00fcr ein vollst\u00e4ndiges Verfahren (Anwaltskosten, eventuelle Gutachterkosten, Ver\u00f6ffentlichungsgeb\u00fchren). Es besteht die M\u00f6glichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten, abh\u00e4ngig von den Mitteln (Artikel 2 des Gesetzes Nr. 91-647 vom 10. Juli 1991).<\/p>\n Die Aufhebung eines Wegerechts erfordert fundierte Kenntnisse des Sachenrechts (Artikel 637 bis 710 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches) und eine der jeweiligen Situation angepasste methodische Vorgehensweise. Die Artikel 682 bis 685-1 des Zivilgesetzbuches und die umfangreiche Rechtsprechung des Kassationsgerichts regeln diese Wegerechte streng, ihre praktische Anwendung erfordert jedoch eine genaue Analyse der tats\u00e4chlichen und rechtlichen Elemente des jeweiligen Einzelfalls.<\/p>\n Ob es sich um l\u00e4ndliche Grundst\u00fccke in der Dordogne, im Gers, in den Landes oder im Aquitanienbecken handelt, wo alte Dienstbarkeiten \u00fcblich sind, oder um st\u00e4dtische Grundst\u00fccke in Bordeaux, wo durch Entwicklungsma\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig neue Zugangspunkte geschaffen werden, jeder Fall erfordert einen spezifischen Ansatz. Ein strukturierter Ansatz, der die Rechtstexte respektiert und von einem Rechtsexperten unterst\u00fctzt wird, ist der beste Weg, Ihre Rechte als Eigent\u00fcmer zu wahren.<\/p>\nWas ist ein Wegerecht und wann kann es rechtlich enden?<\/h2>\n
Rechtliche Definition und Rechtsgrundlage<\/h3>\n
Beendigung der Dienstbarkeit: anwendbare Texte<\/h3>\n
Grundlegende Unterscheidung: gesetzliche Dienstbarkeit vs. konventionelle Dienstbarkeit<\/h3>\n
Wie k\u00f6nnen wir \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Landlock tats\u00e4chlich verschwunden ist? Rechtliche und rechtswissenschaftliche Kriterien<\/h2>\n
Die 5 rechtlichen Kriterien zur Beurteilung<\/h3>\n
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Den rechtlichen Ursprung der Dienstbarkeit feststellen<\/h2>\n
1. Die rechtliche Dienstbarkeit der Enklavierung<\/h3>\n
2. Konventionelle Knechtschaft<\/h3>\n
Der g\u00fctliche Weg: erster gesetzlich vorgeschriebener Schritt seit der Reform von 2019<\/h2>\n
Die gesetzliche Verpflichtung zum vorherigen g\u00fctlichen Einigungsversuch<\/h3>\n
Rechtsprotokoll f\u00fcr eine wirksame g\u00fctliche Einigung<\/h3>\n
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Rechtsweg: Ablauf und Prozessstrategie<\/h2>\n
Voraussetzungen f\u00fcr die Anrufung des Gerichts<\/h3>\n
Detailliertes Gerichtsverfahren<\/h3>\n
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Die Phase des juristischen Gutachtens<\/h3>\n
M\u00f6gliche Abhilfema\u00dfnahmen<\/h3>\n
Notarielle Beurkundung: endg\u00fcltige Rechtssicherheit<\/h2>\n
Pflichtver\u00f6ffentlichung: Rechtsgrundlagen<\/h3>\n
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Detaillierter notarieller Ablauf<\/h3>\n
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Rechtliche und finanzielle Vorteile der Formalisierung<\/h3>\n
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FAQ: H\u00e4ufig gestellte Fragen zur K\u00fcndigung von Dienstbarkeiten<\/h2>\n
Meine Dienstbarkeit stammt aus der Zeit vor 1967, kann sie im Falle einer \u00d6ffnung entfallen?<\/h3>\n
Wer muss das Verschwinden der Enklave beweisen?<\/h3>\n
Kann ich den Durchgang w\u00e4hrend der Wartezeit f\u00fcr den Eingriff blockieren?<\/h3>\n
Wie viel kostet ein gerichtliches Verfahren zur L\u00f6schung einer Dienstbarkeit im Durchschnitt?<\/h3>\n
Fazit: Erl\u00f6schen der Dienstbarkeit rechtlich absichern<\/h2>\n