{"id":64883,"date":"2025-04-27T23:36:30","date_gmt":"2025-04-27T21:36:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/?page_id=64883"},"modified":"2025-06-25T16:43:43","modified_gmt":"2025-06-25T14:43:43","slug":"comment-mettre-fin-a-une-servitude-de-passage","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/de\/comment-mettre-fin-a-une-servitude-de-passage\/","title":{"rendered":"Wie kann man ein Wegerecht k\u00fcndigen? Kompletter Leitfaden 2025"},"content":{"rendered":"

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Wie kann ein Wegerecht beendet werden, wenn die Enklave verschwunden ist? Kompletter Leitfaden 2025<\/h1>\n

Das Wegerecht ist ein im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch geregeltes Recht, das dem Eigent\u00fcmer eines umz\u00e4unten Grundst\u00fccks den Zugang zur \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe durch die Durchquerung eines Nachbargrundst\u00fccks erm\u00f6glicht. Doch was tun, wenn die Bedingungen der Isolation verschwunden sind? Ist eine direkte Anbindung an die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe geschaffen worden? Dieser Rechtsratgeber erl\u00e4utert detailliert die rechtlichen Schritte zur Beendigung einer nicht mehr ben\u00f6tigten Dienstbarkeit und verweist auf Gesetzestexte und aktuelle Rechtsprechung.<\/strong><\/p>\n

Was ist ein Wegerecht und wann kann es rechtlich enden?<\/h2>\n

Rechtliche Definition und Rechtsgrundlage<\/h3>\n

Das Vorfahrtsrecht wird in Artikel 682 des Zivilgesetzbuches definiert, der Folgendes vorsieht: \u201eDer Eigent\u00fcmer, dessen Grundst\u00fcck von Land umschlossen ist und der keinen Zugang von der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe hat oder der f\u00fcr die landwirtschaftliche, industrielle oder kommerzielle Nutzung seines Eigentums nur \u00fcber einen unzureichenden Zugang verf\u00fcgt, ist berechtigt, vom Grundst\u00fcck seines Nachbarn einen ausreichenden Durchgang zu verlangen, um den vollen Zugang zu seinem Grundst\u00fcck zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<\/em><\/p>\n

Bei dieser Dienstbarkeit handelt es sich um eine sogenannte \u201eReallast\u201c, das hei\u00dft, sie ist mit dem Grundst\u00fcck und nicht mit der Person des Eigent\u00fcmers verbunden. Artikel 637 des Zivilgesetzbuches besagt hierzu: \u201eEine Dienstbarkeit ist eine Belastung, die einem Anwesen f\u00fcr die Nutzung und den Nutzen eines Anwesens auferlegt wird, das einem anderen Eigent\u00fcmer geh\u00f6rt.\u201c<\/em><\/p>\n

Beendigung der Dienstbarkeit: anwendbare Texte<\/h3>\n

Artikel 685-1 des Zivilgesetzbuches ist hinsichtlich des Erl\u00f6schens dieser Dienstbarkeit besonders eindeutig: \u201eIm Falle der Beendigung der Enklave kann der Eigent\u00fcmer des herrschenden Grundst\u00fccks die Dienstbarkeit nicht mehr aus\u00fcben. Der Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks kann jederzeit die gerichtliche Aufhebung des Wegerechts beantragen, wenn dieses nicht mehr erforderlich ist.\u201c<\/em><\/p>\n

Dieser Text, der sich aus dem Gesetz Nr. 67-1253 vom 30. Dezember 1967 ergibt, legt eindeutig fest, dass der Eigent\u00fcmer des \u00fcberquerten Grundst\u00fccks (dienstbares Grundst\u00fcck) ein Klagerecht hat, um die Dienstbarkeit zu beenden, sobald die Enklave nicht mehr besteht.<\/p>\n

Grundlegende Unterscheidung: gesetzliche Dienstbarkeit vs. konventionelle Dienstbarkeit<\/h3>\n

Die Rechtsprechung des Kassationsgerichts (Cass. 3. civ., 16. Oktober 2013, Nr. 12-21.889) weist immer wieder auf diesen wesentlichen Unterschied hin, der sich direkt auf die Bedingungen der L\u00f6schung auswirkt.<\/p>\n

Wie k\u00f6nnen wir \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Landlock tats\u00e4chlich verschwunden ist? Rechtliche und rechtswissenschaftliche Kriterien<\/h2>\n

Um ein Wegerecht zu beenden, muss zun\u00e4chst rigoros nachgewiesen werden, dass die Enklave tats\u00e4chlich verschwunden ist. Diese \u00dcberpr\u00fcfung basiert auf pr\u00e4zisen, durch die Rechtsprechung festgelegten Kriterien.<\/p>\n

Die 5 rechtlichen Kriterien zur Beurteilung<\/h3>\n
    \n
  1. Vorhandensein eines direkten Zugangs zur \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe<\/strong> : Pr\u00fcfen Sie zun\u00e4chst, ob Ihr Nachbar nun direkten Zugang zu einer Stra\u00dfe oder einem \u00f6ffentlichen Weg hat. Artikel 682 des Zivilgesetzbuches legt fest, dass es sich dabei um den Zugang zu \u201e\u00f6ffentlichen Stra\u00dfen\u201c und nicht zu einer gemeinsam genutzten privaten Stra\u00dfe handelt.<\/li>\n
  2. Angemessener Zugang<\/strong> : Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichts (Cass. 3. civ., 19. Februar 2014, Nr. 13-12.107) muss der Zugang \u201eausreichen, um die volle Nutzung des Grundst\u00fccks f\u00fcr seine normale Nutzung sicherzustellen\u201c. In einem neueren Urteil (Cass. 3rd civ., 11. Juli 2019, Nr. 18-17.569) wird pr\u00e4zisiert, dass dieses Konzept \u201enach dem Zweck des Fonds und den aktuellen Erfordernissen seiner Funktionsweise\u201c beurteilt wird.<\/li>\n
  3. Dauerhaftigkeit und Stabilit\u00e4t des Zugangs<\/strong> : Ein vor\u00fcbergehender, saisonaler oder unsicherer Zugang reicht nicht aus, um die Dienstbarkeit zu beenden. Der Kassationshof verlangt einen \u201edauerhaften und dauerhaften Zugang\u201c (Cass. 3. civ., 24. Januar 2018, Nr. 16-26.084).<\/li>\n
  4. Tats\u00e4chliche Praktikabilit\u00e4t<\/strong> : Der Kassationshof hat in einem Grundsatzurteil vom 16. Dezember 2009 (Nr. 08-22.035) pr\u00e4zisiert, dass der Zugang \u201eohne Gefahr oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Einschr\u00e4nkung durchf\u00fchrbar\u201c sein muss. Dieses Kriterium wird anhand der Eigenschaften des Grundst\u00fccks und seiner normalen Nutzung bewertet.<\/li>\n
  5. Beweise f\u00fcr die Situation<\/strong> : Artikel 9 der Zivilprozessordnung bestimmt:\u201eEs obliegt jeder Partei, die f\u00fcr den Erfolg ihres Anspruchs erforderlichen Tatsachen gem\u00e4\u00df dem Gesetz nachzuweisen.\u201c<\/em>. Sammeln Sie dazu:\n
      \n
    • Gerichtsvollzieherbericht (Artikel 1 der Verf\u00fcgung Nr. 45-2592 vom 2. November 1945)<\/li>\n
    • Zertifizierte Katasterpl\u00e4ne<\/li>\n
    • Datierte und geolokalisierte Fotos<\/li>\n
    • Private Gutachten falls erforderlich<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n

      Dieser vorbereitende Schritt ist rechtlich entscheidend, insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten wie der Dordogne, dem Gers, den Landes oder im weiteren Sinne dem Aquitanischen Becken, wo die Landkonfigurationen komplex sein k\u00f6nnen und die landwirtschaftliche Nutzung einen an moderne Ger\u00e4te angepassten Zugang erfordert.<\/p>\n

      Den rechtlichen Ursprung der Dienstbarkeit feststellen<\/h2>\n

      Es gibt zwei Haupttypen von Dienstbarkeiten, deren Beendigung unterschiedlichen Regeln unterliegt:<\/p>\n

      1. Die rechtliche Dienstbarkeit der Enklavierung<\/h3>\n

      Diese Dienstbarkeit ist in den Artikeln 682 bis 685-1 des Zivilgesetzbuches festgelegt und entsteht automatisch aus der Situation der Isolation. Gem\u00e4\u00df dem oben genannten Artikel 685-1 erlischt es, sobald der Binnenstaat aufh\u00f6rt.<\/p>\n

      Die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Kassationsgerichts best\u00e4tigt diesen Grundsatz: \u201eDas gesetzliche Wegerecht aufgrund der Binnenumschlossenheit erlischt, wenn die Binnenumschlossenheit des herrschenden Grundst\u00fccks aufh\u00f6rt.\u201c<\/em> (Cass. 3. Civ., 30. Januar 2002, Nr. 00-15.633).<\/p>\n

      2. Konventionelle Knechtschaft<\/h3>\n

      Diese Dienstbarkeit ist in den Artikeln 686 bis 689 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches geregelt und ergibt sich aus einer Vereinbarung zwischen Eigent\u00fcmern. Artikel 686 legt fest: \u201eEigent\u00fcmern ist es gestattet, auf ihren Grundst\u00fccken Dienstbarkeiten nach eigenem Ermessen zu errichten, vorausgesetzt, dass die eingerichteten Dienste nicht einer Person auferlegt werden und auch nicht zu deren Gunsten, sondern nur einem Fonds und f\u00fcr einen Fonds erbracht werden.\u201c<\/em><\/p>\n

      Um eine herk\u00f6mmliche Dienstbarkeit aufzuheben, m\u00fcssen Sie die Eigentumstitel und notariellen Urkunden einsehen, um die K\u00fcndigungsbedingungen zu verstehen.<\/p>\n

      Der g\u00fctliche Weg: erster gesetzlich vorgeschriebener Schritt seit der Reform von 2019<\/h2>\n

      Die gesetzliche Verpflichtung zum vorherigen g\u00fctlichen Einigungsversuch<\/h3>\n

      Seit dem 1. Januar 2020 verlangt Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung (eingef\u00fchrt durch das Dekret Nr. 2019-1333 vom 11. Dezember 2019) bei Strafe der Unzul\u00e4ssigkeit einen Versuch einer g\u00fctlichen Einigung vor jeder Anrufung des ordentlichen Gerichts, wenn die Forderung 5.000 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn es sich um einen Nachbarschaftsstreit handelt.<\/p>\n

      Auch der Verfassungsrat hat diesen Grundsatz in seiner Entscheidung Nr. best\u00e4tigt. 2019-778 DC vom 21. M\u00e4rz 2019, in Anbetracht dessen, dass \u201eDer Gesetzgeber wollte die Nutzung alternativer Streitbeilegungsmethoden f\u00f6rdern.\u201c<\/em>.<\/p>\n

      Rechtsprotokoll f\u00fcr eine wirksame g\u00fctliche Einigung<\/h3>\n

      Um rechtliche Wirkungen zu erzielen, muss der g\u00fctliche Weg einem strengen Verfahren folgen:<\/p>\n

        \n
      1. Initiieren Sie einen formalisierten Dialog<\/strong> : Artikel 56 der Zivilprozessordnung empfiehlt die \u00dcbersendung einer f\u00f6rmlichen Mitteilung per Einschreiben mit R\u00fcckschein, in der der Sachverhalt klar dargelegt und der Antrag auf Aufhebung der Dienstbarkeit gestellt wird.<\/li>\n
      2. Schlagen Sie einen widerspr\u00fcchlichen Befund vor<\/strong> : Gem\u00e4\u00df Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz schlagen Sie eine gemeinsame Besichtigung der R\u00e4umlichkeiten mit einer neutralen dritten Partei (Mediator, Justizschlichter, Notar) vor.<\/li>\n
      3. Erstellen Sie ein Transaktionsvereinbarungsprotokoll<\/strong> : In Anwendung von Artikel 2044 des Zivilgesetzbuches, der die Transaktion definiert als \u201eEin Vertrag, durch den die Parteien durch gegenseitige Zugest\u00e4ndnisse einen entstandenen Streit beilegen oder verhindern, dass ein Streit entsteht.\u201c<\/em>.<\/li>\n
      4. Lassen Sie die Vereinbarung beglaubigen<\/strong> : Artikel 1369 des Zivilgesetzbuches verleiht der notariellen Urkunde eine besondere Beweiskraft, indem er festlegt, dass sie \u201eist g\u00fcltig, bis die Unrichtigkeit der Urkunde und der vom Notar pers\u00f6nlich festgestellten Tatsachen bewiesen ist\u201c<\/em>.<\/li>\n
      5. Ver\u00f6ffentlichen Sie das Gesetz<\/strong> : Der Grundbuchdienst gem\u00e4\u00df Artikel 28 des Dekrets Nr. 55-22 vom 4. Januar 1955 macht diese Aufhebung gegen\u00fcber Dritten, insbesondere k\u00fcnftigen K\u00e4ufern, durchsetzbar.<\/li>\n<\/ol>\n

        Dieser g\u00fctliche Ansatz empfiehlt sich insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten wie der Dordogne, dem Gers oder den Landes, wo die nachbarschaftlichen Beziehungen langfristig angelegt sind und juristischer Pragmatismus kostspielige und zeitaufw\u00e4ndige Verfahren vor Gerichten vermeidet, die oft weit entfernt von Kleinst\u00e4dten liegen.<\/p>\n

        Rechtsweg: Ablauf und Prozessstrategie<\/h2>\n

        Voraussetzungen f\u00fcr die Anrufung des Gerichts<\/h3>\n

        Wenn der g\u00fctliche Einigungsversuch scheitert, sind Sie gem\u00e4\u00df Artikel 685-1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches dazu berechtigt, die gerichtliche Aufhebung der Dienstbarkeit zu beantragen: \u201eDer Eigent\u00fcmer der dienenden Liegenschaft kann jederzeit die gerichtliche Aufhebung des Wegerechts verlangen, wenn dieses nicht mehr erforderlich ist.\u201c<\/em><\/p>\n

        Vor einer Weiterleitung m\u00fcssen Sie den Nachweis \u00fcber den vorherigen Versuch einer g\u00fctlichen Einigung gem\u00e4\u00df Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung erbringen k\u00f6nnen. Nach der Entscheidung des Kassationsgerichts vom 11. M\u00e4rz 2021 (Nr. 20-13.307) kann diese Begr\u00fcndung in Form einer \u201eunbeantworteter Einschreibebrief oder Mitteilung \u00fcber die Nichteinigung\u201c<\/em>.<\/p>\n

        Detailliertes Gerichtsverfahren<\/h3>\n

        Das Gerichtsverfahren gliedert sich in mehrere Phasen, die in der Zivilprozessordnung genau definiert sind:<\/p>\n

          \n
        1. \u00dcberweisung an das ordentliche Gericht<\/strong> \u00f6rtlich zust\u00e4ndig (Artikel R211-3 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Ladung muss von einem Gerichtsvollzieher ausgestellt werden und muss, andernfalls ist sie nichtig, die in Artikel 56 der Zivilprozessordnung vorgeschriebenen Angaben enthalten.<\/li>\n
        2. Erstellung einer Beweisakte<\/strong> einschlie\u00dflich:\n