{"id":51107,"date":"2021-09-05T08:22:00","date_gmt":"2021-09-05T08:22:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/?p=51107"},"modified":"2023-08-07T14:52:17","modified_gmt":"2023-08-07T12:52:17","slug":"lhebdo-juridique-de-la-rentree-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cecile-zakine.fr\/de\/lhebdo-juridique-de-la-rentree-2021\/","title":{"rendered":"Die juristische Wochenzeitung f\u00fcr den Schulanfang 2021 - Der Gesundheitspass in den Unternehmen des Antibes-Beckens - Fette! Was f\u00fcr ein Kopfzerbrechen!"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=\u00a0\u00bb1″ admin_label=\u00a0\u00bbsection\u00a0\u00bb _builder_version=\u00a0\u00bb3.22″ global_colors_info=\u00a0\u00bb{}\u00a0\u00bb custom_margin=\u00a0\u00bb||-77px|||\u00a0\u00bb][et_pb_row admin_label=\u00a0\u00bbrow\u00a0\u00bb _builder_version=\u00a0\u00bb3.25″ background_size=\u00a0\u00bbinitial\u00a0\u00bb background_position=\u00a0\u00bbtop_left\u00a0\u00bb background_repeat=\u00a0\u00bbrepeat\u00a0\u00bb global_colors_info=\u00a0\u00bb{}\u00a0\u00bb][et_pb_column type=\u00a0\u00bb4_4″ _builder_version=\u00a0\u00bb3.25″ custom_padding=\u00a0\u00bb|||\u00a0\u00bb global_colors_info=\u00a0\u00bb{}\u00a0\u00bb custom_padding__hover=\u00a0\u00bb|||\u00a0\u00bb][et_pb_text admin_label=\u00a0\u00bbText\u00a0\u00bb _builder_version=\u00a0\u00bb3.27.4″ background_size=\u00a0\u00bbinitial\u00a0\u00bb background_position=\u00a0\u00bbtop_left\u00a0\u00bb background_repeat=\u00a0\u00bbrepeat\u00a0\u00bb global_colors_info=\u00a0\u00bb{}\u00a0\u00bb]<\/p>\n
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Ab wann m\u00fcssen Arbeitnehmer einen Gesundheitspass vorlegen?<\/strong><\/em><\/p>\n \u00a0Wie bereits in fr\u00fcheren juristischen Wochenzeitungen berichtet, sind Arbeitnehmer ab dem 30. August 2021 verpflichtet, einen Gesundheitspass vorzulegen, um die im Gesetz vom 6. August 2021 genannten Orte aufzusuchen. F\u00fcr Praktikanten und Auszubildende wird dieses Datum auf den 30. September 2021 verschoben. In Bezug auf Pflegekr\u00e4fte und Personen, die mit gef\u00e4hrdeten Personen arbeiten, m\u00fcssen sie am 15. September 2021 geimpft sein.<\/span><\/p>\n Kann der Arbeitgeber die Impfung gegen COVID-19 im Rahmen seiner Pr\u00e4ventions- und Sicherheitspflicht gegen\u00fcber seinen Arbeitnehmern vorschreiben?<\/strong><\/em><\/p>\n \u00a0Die Umsetzung dieser Verpflichtung kann nicht auf diese Art von Impfung angewendet werden, solange diese Impfung nicht durch das Arbeitsgesetzbuch zur Pflicht gemacht wird, wie z. B. die Tetanusimpfung.<\/p>\n \u00a0Dies w\u00e4re dann ein Versto\u00df gegen den Kodex Arbeit, sondern auch ein Angriff auf die Integrit\u00e4t des menschlichen K\u00f6rpers und das Recht<\/a> jeder Person die freie Verf\u00fcgung \u00fcber ihren K\u00f6rper gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/span><\/p>\n \u00a0Die Regierung hat versucht, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Verfassungsziel des Gesundheitsschutzes und den Rechten und Freiheiten der Arbeitnehmer zu finden, die von gesundheitlichen Notfallma\u00dfnahmen betroffen sein k\u00f6nnten.<\/span><\/p>\n \u00a0Die M\u00f6glichkeit einer Entlassung bei fehlender Impfung wurde durch das Gesetz zur Bew\u00e4ltigung der Gesundheitskrise ausgeschlossen.<\/span><\/p>\n \u00a0Bei Besch\u00e4ftigten mit unbefristeten Vertr\u00e4gen wurde die Entlassung von Besch\u00e4ftigten, die keinen Impfpass vorlegen, unm\u00f6glich gemacht.<\/span><\/p>\n \u00a0Es war geplant, dass diese Arbeitnehmer w\u00fcrden mit einer Aussetzung ihres Arbeitsvertrags rechnen m\u00fcssen<\/a> begleitet von einer unbefristeten Gehaltsunterbrechung.<\/span><\/p>\n \u00a0K\u00f6nnen sich Arbeitgeber dann auf andere Entlassungsgr\u00fcnde berufen, die als echt und ernsthaft angesehen werden?<\/em><\/strong><\/p>\n \u00a0In Bezug auf Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen zensierte der Verfassungsrat die Gesetzes\u00e4nderung, die die M\u00f6glichkeit vorsah, einen befristeten Arbeitsvertrag wegen Nichtvorlage des Gesundheitspasses vorzeitig zu beenden. Der Rat begr\u00fcndete dies mit einer Verletzung der Gleichheit zwischen Arbeitnehmern mit unbefristeten und befristeten Vertr\u00e4gen:<\/span>\u00a0<\/p>\n \u00a0\u201e78. Indem der Gesetzgeber daher vorsieht, dass die Nichtvorlage eines \u201eGesundheitspasses\u201c einen K\u00fcndigungsgrund nur f\u00fcr befristete Arbeitsvertr\u00e4ge oder Dienstvertr\u00e4ge darstellt, hat er eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern im Sinne des \u201eGesundheitspasses\u201c geschaffen Natur<\/a> ihres Arbeitsvertrags, der in keinem Zusammenhang mit dem verfolgten Ziel steht (Erw\u00e4gung 78 des Beschlusses des Verfassungsrates Nr. 2021-824 DC vom 5. August 2021).<\/em><\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n Es ist also die Verl\u00e4ngerung des befristeten Arbeitsvertrags, die Schwierigkeiten bereiten wird.\u00a0<\/span>\u00a0<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n Au\u00dferdem wird der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an einen befristeten Arbeitsvertrag nicht durchf\u00fchrbar sein, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitspass nicht vorweisen kann.<\/p>\n \u00a0Andere Entlassungsgr\u00fcnde, auf die sich der Arbeitgeber berufen kann, ohne dass die Entlassung als missbr\u00e4uchlich eingestuft wird :<\/span><\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n \u00a0Es bleibt also abzuwarten, wie die Arbeitsmedizin und die Arbeitsgerichte auf diese Frage reagieren werden, die sich anscheinend stellen wird.<\/span>\u00a0<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n Schlie\u00dflich stellt sich die Frage, ob sich die Frage des Gesundheitspasses mit der Frage der Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands deckt. \u00a0<\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n\n
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