Zusamenfassend:<\/strong> Ja, das Wegerecht einer Enklave erlischt rechtlich, sobald die Enklave verschwindet.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Artikel 703 des Zivilgesetzbuches besagt eindeutig, dass \u201eDienstbarkeiten enden, wenn sich die Dinge in einem solchen Zustand befinden, dass sie nicht mehr genutzt werden k\u00f6nnen.\u201c Wenn also ein Eigent\u00fcmer, der von einem Wegerecht profitiert, ein Grundst\u00fcck erwirbt, das ihm direkten Zugang zu einer \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe gew\u00e4hrt, oder wenn an der Grenze seines Grundst\u00fccks eine neue \u00f6ffentliche Stra\u00dfe angelegt wird, hat das durch die Enklave bedingte Wegerecht keine rechtliche Grundlage mehr. Der Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks kann dann die Best\u00e4tigung dieses Erl\u00f6schens und die Aufhebung des Wegerechts verlangen.<\/p>\n5: Kann ein Eigent\u00fcmer die Beendigung einer Dienstbarkeit verweigern, wenn er dadurch einen neuen Zugang erh\u00e4lt?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Er kann nur dann Einspruch erheben, wenn der neue Zugang unzureichend, gef\u00e4hrlich oder schwer zu nutzen ist.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Der Eigent\u00fcmer des herrschenden Grundst\u00fccks kann die Aufhebung der Dienstbarkeit anfechten, indem er nachweist, dass:<\/p>\n\n- Die neue Zufahrt birgt Gefahren (schlechte Sicht auf die \u00f6ffentliche Stra\u00dfe, steile B\u00f6schung)<\/li>\n
- Die Erschlie\u00dfung w\u00fcrde einen Aufwand erfordern, der in keinem Verh\u00e4ltnis zum Wert der Immobilie st\u00fcnde.<\/li>\n
- Technische, administrative oder st\u00e4dtebauliche Einschr\u00e4nkungen verhindern die normale Nutzung dieses neuen Zugangs<\/li>\n
- Seine Konfiguration l\u00e4sst keine dem Zweck des Fonds entsprechende Nutzung zu (z. B. ungeeignet f\u00fcr die Durchfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, wenn es sich bei der Immobilie um einen Bauernhof handelt)<\/li>\n<\/ul>\n
Es gen\u00fcgt daher nicht, dass ein neuer Zugang materiell besteht: Er muss auch tats\u00e4chlich umsetzbar und an die berechtigten Bed\u00fcrfnisse des Eigent\u00fcmers angepasst sein.<\/p>\n
6: Wie ist das Verfahren zur Aufhebung eines nutzlos gewordenen Wegerechts?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Versuch einer g\u00fctlichen Einigung, anschlie\u00dfend notarielle Beurkundung im Falle einer Einigung, rechtliche Schritte im Falle einer Ablehnung.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Das empfohlene Vorgehen umfasst mehrere Schritte:<\/p>\n\n- Versuch einer g\u00fctlichen Einigung<\/strong>\u00a0: Kontaktieren Sie den Beg\u00fcnstigten, um nachzuweisen, dass die Dienstbarkeit nicht mehr besteht, und bieten Sie an, formell darauf zu verzichten.<\/li>\n
- Notariell beglaubigter Bericht<\/strong>\u00a0: Lassen Sie im Falle einer Einigung eine notarielle Urkunde \u00fcber die Beendigung der Dienstbarkeit errichten und ver\u00f6ffentlichen Sie diese im Grundbuchamt zur Durchsetzbarkeit gegen\u00fcber Dritten.<\/li>\n
- Mediation oder Schlichtung<\/strong>\u00a0: Fordern Sie im Falle einer Meinungsverschiedenheit vor jeder Klage die Einschaltung eines Mediators oder Schlichters an.<\/li>\n
- Rechtliche Schritte<\/strong>\u00a0: Als letztes Mittel k\u00f6nnen Sie die Angelegenheit an das \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht (das Gericht am Standort des Geb\u00e4udes) weiterleiten und die Erkl\u00e4rung des Erl\u00f6schens der Dienstbarkeit beantragen.<\/li>\n
- Juristische Expertise m\u00f6glich<\/strong>\u00a0: Das Gericht kann ein Sachverst\u00e4ndigengutachten anordnen, um zu beurteilen, ob der neue Zugang tats\u00e4chlich ausreichend ist.<\/li>\n<\/ol>\n
7: Unterliegt die herk\u00f6mmliche Dienstbarkeit denselben Erl\u00f6schensregeln?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Nein, eine durch Vereinbarung begr\u00fcndete Dienstbarkeit erlischt nicht automatisch, wenn die Enklave verschwindet, sofern in der Urkunde nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Im Gegensatz zur gesetzlichen Dienstbarkeit aufgrund einer Enklave unterliegt die konventionelle Dienstbarkeit (durch Vereinbarung begr\u00fcndet) anderen Regeln:<\/p>\n\n- Sie bleibt auch dann bestehen, wenn die Enklave verschwindet, es sei denn, im Gesetz ist ausdr\u00fccklich festgelegt, dass sie in diesem Fall endet.<\/li>\n
- Es kann gel\u00f6scht werden durch:\n
\n- Einvernehmliche Vereinbarung der Parteien (\u00c4nderung der urspr\u00fcnglichen Urkunde)<\/li>\n
- Drei\u00dfig Jahre Nichtbenutzung (Artikel 706 des Zivilgesetzbuches)<\/li>\n
- Verwechslung (wenn das herrschende und das dienende Grundst\u00fcck demselben Eigent\u00fcmer geh\u00f6ren)<\/li>\n
- Dauerhafte Bewegungsunf\u00e4higkeit (materielle Zerst\u00f6rung)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n
Daher ist es wichtig, die genaue Art der Dienstbarkeit (gesetzlich oder vertragsgem\u00e4\u00df) und die genauen Bedingungen des sie begr\u00fcndenden Gesetzes zu pr\u00fcfen, um festzustellen, unter welchen Bedingungen sie beendet werden kann.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n
\u00a0<\/div>\n
[\/et_pb_text][et_pb_button button_url=\u00a0\u00bbhttps:\/\/calendly.com\/maitre-zakine\u00a0\u00bb button_text=\u00a0\u00bbPrenez Rdv 45 \u20ac 30 Minutes\u00a0\u00bb button_alignment=\u00a0\u00bbcenter\u00a0\u00bb _builder_version=\u00a0\u00bb4.27.4″ button_text_size=\u00a0\u00bb16px\u00a0\u00bb button_font=\u00a0\u00bb–et_global_heading_font|||||on|||\u00a0\u00bb global_colors_info=\u00a0\u00bb{%22gcid-08340c36-15f8-4e4e-9cb3-52bdd271f00b%22:%91%22button_bg_color__hover%22%93}\u00a0\u00bb button_bg_color__hover_enabled=\u00a0\u00bbon|hover\u00a0\u00bb button_bg_color__hover=\u00a0\u00bb#339232″ button_bg_enable_color__hover=\u00a0\u00bbon\u00a0\u00bb button_border_radius__hover=\u00a0\u00bb19px\u00a0\u00bb][\/et_pb_button][et_pb_text _builder_version=\u00a0\u00bb4.27.4″ _module_preset=\u00a0\u00bbdefault\u00a0\u00bb global_colors_info=\u00a0\u00bb{}\u00a0\u00bb]<\/p>\n
\n
\n
\n
\n
\n
\n
\n
8: Welche Rechte und Pflichten bestehen im Zusammenhang mit der Instandhaltung der Passage?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Standardm\u00e4\u00dfig obliegt die Instandhaltung dem Beg\u00fcnstigten der Dienstbarkeit, im Gr\u00fcndungsakt k\u00f6nnen jedoch auch andere Bedingungen festgelegt werden.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Artikel 697 des Zivilgesetzbuches besagt, dass \u201edie Person, der eine Dienstbarkeit zusteht, das Recht hat, alle Arbeiten auszuf\u00fchren, die f\u00fcr die Nutzung und Erhaltung der Dienstbarkeit erforderlich sind.\u201c Daher :<\/p>\n\n- Der Eigent\u00fcmer des herrschenden Grundst\u00fccks muss grunds\u00e4tzlich die Kosten f\u00fcr die Instandhaltung der Passage tragen<\/li>\n
- Er darf die Dienstbarkeit nicht erschweren (den Durchgang erweitern, seinen Verlauf einseitig \u00e4ndern)<\/li>\n
- Der Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks darf nichts tun, was die Nutzung der Dienstbarkeit einschr\u00e4nkt (Bebauung der Durchfahrt, Pflanzen von B\u00e4umen, die diese blockieren).<\/li>\n
- Im Gr\u00fcndungsakt kann eine andere Verteilung der Instandhaltungskosten vorgesehen werden<\/li>\n
- Bei au\u00dfergew\u00f6hnlicher Verschlechterung kann eine Kostenbeteiligung verlangt werden.<\/li>\n<\/ul>\n
Um Konflikte im Zusammenhang mit der Instandhaltung zu vermeiden, sind grunds\u00e4tzlich Treu und Glauben und die Suche nach gemeinsamen L\u00f6sungen vorzuziehen.<\/p>\n
9: Sind die Erben bzw. neuen Eigent\u00fcmer an bestehende Dienstbarkeiten gebunden?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Ja, Dienstbarkeiten sind an Grundst\u00fccke und nicht an Personen gebunden und werden daher automatisch \u00fcbertragen.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Artikel 700 des Zivilgesetzbuches legt fest: \u201eWenn die Erbschaft, f\u00fcr die die Dienstbarkeit begr\u00fcndet wurde, aufgeteilt wird, bleibt die Dienstbarkeit f\u00fcr jeden Teil bestehen.\u201c Ebenfalls :<\/p>\n\n- Im Falle eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Erbschaft erbt der neue Eigent\u00fcmer die aktiven und passiven Dienstbarkeiten<\/li>\n
- Der Verk\u00e4ufer ist gesetzlich verpflichtet, den K\u00e4ufer \u00fcber das Bestehen von Dienstbarkeiten zu informieren<\/li>\n
- Diese Dienstbarkeiten m\u00fcssen in notariellen Urkunden erw\u00e4hnt werden<\/li>\n
- Beim Immobilienkauf ist die Beratung entscheidend:\n
\n- Die Eigentumsurkunde und ihre Anh\u00e4nge<\/li>\n
- Der Hypothekenstatus der Immobilie<\/li>\n
- St\u00e4dtebauliche Unterlagen<\/li>\n
- Bestehende Pl\u00e4ne und Grenzen<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n
Auch eine im Kaufvertrag nicht erw\u00e4hnte Dienstbarkeit bleibt durchsetzbar, wenn sie im Grundbuchamt ver\u00f6ffentlicht wird.<\/p>\n
10: Kann der Standort eines Wegerechts ge\u00e4ndert werden?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Ja, entweder durch Vereinbarung zwischen den Parteien oder auf Initiative des Eigent\u00fcmers des durchquerten Grundst\u00fccks, sofern die Bewegung die Nutzung nicht erschwert.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Artikel 701 des Zivilgesetzbuches legt fest, dass \u201eder Eigent\u00fcmer des betreffenden Grundst\u00fccks nichts tun darf, was die Nutzung der Dienstbarkeit beeintr\u00e4chtigt oder erschwert.\u201c Artikel 682-1 erlaubt es dem Eigent\u00fcmer des dienenden Grundst\u00fccks jedoch, die Verlegung des Durchgangs auf eigene Kosten zu beantragen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.<\/p>\nUm akzeptiert zu werden, muss diese Reise:<\/p>\n
\n- Den Nutzungskomfort f\u00fcr den Beg\u00fcnstigten nicht verringern<\/li>\n
- Vollst\u00e4ndig vom Antragsteller finanziert werden<\/li>\n
- Darlegung eines objektiven Interesses (Flurbereinigung, Bauvorhaben etc.)<\/li>\n
- Gegenstand einer neuen notariellen Urkunde sein, wenn die Parteien einverstanden sind<\/li>\n<\/ul>\n
Im Streitfall pr\u00fcft das Gericht, ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Umzug vorliegen.<\/p>\n
11: Kann ein Wegerecht der Ersitzung unterliegen?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Nein, ein Wegerecht kann niemals allein durch die dauerhafte Nutzung erworben werden, auch nicht nach mehreren Jahrzehnten.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Artikel 691 des Zivilgesetzbuches besagt eindeutig, dass \u201ekontinuierliche, nicht offensichtliche Dienstbarkeiten und diskontinuierliche Dienstbarkeiten, ob offensichtlich oder nicht, nur durch einen Titel begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen.\u201c Da eine Passage als diskontinuierliche Dienstbarkeit betrachtet wird (die nur durch eine Handlung des Menschen ausge\u00fcbt wird), kann sie nicht durch Ersitzung erworben werden.<\/p>\nDiese Regel hat wichtige Konsequenzen:<\/p>\n
\n- Die blo\u00dfe Nutzung einer Passage auf fremdem Land f\u00fcr 30 Jahre oder l\u00e4nger begr\u00fcndet keine Rechte<\/li>\n
- Die Duldung des Eigent\u00fcmers stellt keine Anerkennung eines Wegerechts dar.<\/li>\n
- Nur eine schriftliche Handlung (Vereinbarung oder Urteil) kann ein g\u00fcltiges Wegerecht begr\u00fcnden<\/li>\n
- Der Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks kann theoretisch jederzeit die Durchfahrt verbieten, wenn kein Titel vorliegt.<\/li>\n<\/ul>\n
Um einen seit langem genutzten Durchgang abzusichern, ist es daher unerl\u00e4sslich, ihn durch eine notarielle Urkunde zu formalisieren.<\/p>\n
12: Welche Folgen hat die Beeintr\u00e4chtigung eines Vorfahrtsrechts?<\/h2>\n
Zusamenfassend:<\/strong> Unerlaubte Beeintr\u00e4chtigungen k\u00f6nnen vom Eigent\u00fcmer des durchquerten Grundst\u00fccks angefochten werden, was zu Einschr\u00e4nkungen oder Entsch\u00e4digungen f\u00fchren kann.<\/p>\nAusf\u00fchrlich:<\/strong> Gem\u00e4\u00df Artikel 702 des Zivilgesetzbuches \u201edarf eine Person, die ein Dienstbarkeitsrecht besitzt, dieses nur gem\u00e4\u00df ihrem Anspruch nutzen, ohne \u00c4nderungen vornehmen zu k\u00f6nnen, die den Zustand des Dienstbaren verschlechtern.\u201c<\/p>\nEine Verschlechterung kann durch mehrere Faktoren verursacht werden:<\/p>\n