Anwalt in Antibes · Anwaltskammer Grasse
Doktor der Rechtswissenschaften · Rechtsanwältin · Dozentin an der Universität für Rechtswissenschaften Nizza
Ihre Verteidigung in Immobilienrecht, Aufbau und Arbeitsrecht — VEFA, CCMI, zahlungsunfähige Projektentwickler, missbräuchliche Kündigung — mit Reaktivität und Kampfgeist in Antibes und überall in Frankreich.
Anerkannte Expertise im Immobilienrecht, Baurecht und Arbeitsrecht — für Privatpersonen und Fachleute.
Verkauf im Zustand der zukünftigen Fertigstellung, Mängel, Lieferverzögerungen, Nichtkonformitäten. Verteidigung gegen Projektentwickler.
Mehr erfahren →Missbräuchliche Kündigung, Arbeitsgericht, Belästigung, Diskriminierung, einvernehmliche Beendigung. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Mehr erfahren →Wohnungseigentum, Geschäfts- und Wohnmietvertrag, Nachbarschaftsprobleme, versteckte Mängel, Mietstreitigkeiten.
Mehr erfahren →Zehnjährige Gewährleistung, Haftung der Auftragnehmer, Übernahme der Arbeiten, Schäden und Mängel.
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Rechtsanwältin bei der Anwaltskammer Grasse, Doktor der Rechtswissenschaften der Universität Nizza Côte d'Azur und ehemalige Universitätsdozentin und Forscherin — eine seltene doppelte akademische und praktische Expertise im Dienste Ihrer Interessen.
Maitre Cécile Zakine tätig vor allem im Immobilienrecht und Baurecht (VEFA, CCMI, Mängel, Lieferverzögerungen, zahlungsunfähige Bauträger) und in Arbeitsrecht (missbräuchliche Kündigung, Aufhebungsvertrag, Belästigung, Diskriminierung). Ihre Kanzlei mit Sitz in Antibes Juan-les-Pinsbearbeitet Fälle aus der gesamten Côte d'Azur: Nizza, Cannes, Grasse, Monaco sowie aus dem gesamten Bundesgebiet per Videoberatung.
Geschult in Verhandlung und Streitbeilegung bevorzugt sie systematisch eine schnelle und effiziente Lösung vor jeder gerichtlichen Anfechtung – ohne dabei die notwendige Standhaftigkeit zur Verteidigung Ihrer Rechte zu opfern. Ihre umfassende Kenntnis des VEFA-Rechts und von Bauträgerstreitigkeiten ermöglicht es ihr, erhebliche Schadensersatzleistungen ohne notwendigerweise ein Gerichtsverfahren zu erreichen.
Videoberatung — 45 € / 30 Min.Medienauftritte
Eine maßgeschneiderte, transparente und effiziente Begleitung in jedem Schritt.
30 Minuten per Videokonferenz oder in der Kanzlei zur Analyse Ihrer Situation und Bewertung Ihrer rechtlichen Optionen. Ab 45 €.
Maître Zakine erarbeitet die für Ihre Ziele und Situation am besten geeignete Rechtsstrategie.
Gerichtliche Vertretung, gütliche Einigung oder Abmahnung – mit Sorgfalt und Reaktionsschnelligkeit.
Antworten auf die häufigsten Fragen, bevor Sie uns kontaktieren.
Maître Zakine bietet Videoberatungen (Zoom, Teams) oder Telefonberatungen überall in Frankreich an. Buchen Sie über Calendly einen Termin für eine 30-minütige Erstberatung zu 45 €. Sie ist auch vor Ort in Antibes tätig.
Die Erstberatung (30 Min.) wird mit 45 € berechnet. Die Honorare variieren je nach Art des Falles: Pauschalgebühr, Zeit oder erfolgsorientierte Honorare. Ein genaues Angebot wird bereits bei der ersten Beratung erstellt.
Der Verkauf im zukünftigen Fertigstellungszustand betrifft den Kauf nach Plan. Häufige Streitigkeiten: Verzögerungen, Mängel, Nichtkonformität. Ein spezialisierter Anwalt ermöglicht es, Schadensersatz vom Bauträger zu erlangen, oft ohne Gerichtsverfahren.
Maître Zakine unterstützt Sie vor dem Arbeitsgericht. Sie analysiert Ihr Kündigungsschreiben, bewertet Ihre Chancen und verteidigt Ihre Rechte wirksam. Konsultation möglich überall in Frankreich per Videokonferenz.
Maître Zakine bevorzugt die gütliche Beilegung, wenn möglich (einige Wochen bis Monate). Im Rechtsstreit variieren die Fristen je nach Gericht zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Sie informieren Sie in jeder Phase Ihres Verfahrens.
Bei VEFA haftet der Bauträger für Baumängel, die bei der Übergabe festgestellt werden, und für 10 Jahre (Gewährleistung). Maître Zakine hilft Ihnen, das Übergabeprotokoll zu erstellen, die gesetzlichen Gewährleistungen zu aktivieren (Fertigstellung, zweijährig, zehnjährig) und den Bauträger abzumahnen. Sie erwirkt die Behebung der Mängel oder Schadensersatz durch ein gütliches Verfahren oder gerichtliche Auseinandersetzung.
Ja. Obwohl die Kanzlei in Antibes ansässig ist, ist Maître Zakine im gesamten Gerichtsbereich des Tribunal Judiciaire de Grasse tätig (Antibes, Cannes, Grasse, Mougins, Valbonne…) sowie in Nizza, Monaco und überall in Frankreich für Fälle per Videokonferenz. Keine Anfahrtszeit für ein erstes Beratungsgespräch erforderlich.
Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ohne Rechtsstreit mit Anspruch auf Arbeitslosenversicherung zu gehen. Die Kündigung ist eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, die vor den Arbeitsverhältnissen angebracht werden kann, wenn der Grund nicht real und ernst gemeint ist. Maître Zakine analysiert Ihre Situation, um die beste Strategie zu bestimmen: Verhandlung über einen vorteilhaften Aufhebungsvertrag oder gerichtliche Anfechtung der Kündigung.
Büro vor Ort in Antibes Juan-les-Pins, Videokonferenzen im gesamten Frankreich und international verfügbar.
Maître Zakine begleitet außerdem Mandanten in Paris, Lyon, Marseille, Bordeaux und in den Überseedépartements für alle Streitigkeiten im Bereich Baurecht, VEFA-Recht oder Arbeitsrecht. Die Videokonferenz-Beratung ermöglicht eine identische Reaktionsgeschwindigkeit, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Rechtsberatung per Video oder in der Kanzlei in Antibes
30 Minuten · 45 € · überall in Frankreich