Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich der europäische Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten grundlegend verändert. Die DSGVO ist eine europäische Richtlinie, die für Unternehmen und Organisationen gilt, die personenbezogene Daten von Bürgern der Europäischen Union verarbeiten. Gemäß dieser Richtlinie sind EU-Organisationen verpflichtet, die personenbezogenen Daten ihrer Bürger zu schützen und die betroffenen Personen über ihre Datenschutzrechte zu informieren.

 

Die Die DSGVO hat die Rechte erheblich erweitert und gestärkt der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen. Einzelpersonen haben jetzt die Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, um sie zu ändern und zu löschen. Sie haben außerdem das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen und ihre Daten problemlos an einen anderen Dienstanbieter zu übertragen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten geschützt sind.

Die Die DSGVO hat auch für Unternehmen und Organisationen mit strengeren Datenschutzverpflichtungen. Organisationen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Schützen Sie persönliche Daten EU-Bürger sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen den Aufsichtsbehörden innerhalb von 72 Stunden zu melden. Darüber hinaus müssen Unternehmen Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung, Datenbeschränkung und Pseudonymisierung einhalten und sicherstellen, dass unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist.

Endlich, das DSGVO hat in Organisationen eine neue Position geschaffen: den Datenschutzbeauftragten (DPO). Diese Position ist verantwortlich für die Überwachung der Anwendung der Bestimmungen der DSGVO und stellt sicher, dass persönliche Daten EU-Bürger werden angemessen behandelt.

In Frankreich wurde die DSGVO am 1. Januar 2019 verabschiedet, und französische Organisationen und Unternehmen sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten. Die CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) ist die Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass Organisationen und Unternehmen in Frankreich das Gesetz einhalten. Die CNIL ist befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um Geldbußen und Sanktionen gegen Organisationen zu verhängen, die die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen.

Die DSGVO ist eine wichtiger gesetzlicher Rahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten EU-Bürger. Es legt Unternehmen und Organisationen strenge Verpflichtungen auf und bietet jedem Rechte von EU-Bürgern umfangreiche Datenschutzrichtlinien. In Frankreich Die DSGVO trat am 1. Januar 2019 in Kraft und französische Organisationen und Unternehmen sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Anforderungen der CNIL zu erfüllen.

Unternehmen und Organisationen, die die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen, müssen mit strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen rechnen. Die Geldbußen können sehr hoch sein und bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Geldbußen werden jedoch selten buchstabengetreu durchgesetzt und richten sich in der Regel nach der Art und Schwere des Verstoßes.

Unternehmen und Organisationen müssen die Anforderungen der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten EU-Bürger. Organisationen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Schützen Sie persönliche Daten und müssen Aufsichtsbehörden über Datenschutzverletzungen informieren. Unternehmen und Organisationen müssen außerdem Datenschutzgrundsätze wie Datenminimierung, Datenbeschränkung und Pseudonymisierung einhalten. Und schließlich müssen Unternehmen und Organisationen den EU-Bürgern klare und zugängliche Informationen über ihre Datenschutzrechte zur Verfügung stellen.

Sie sollten einen DSGVO-Anwalt beauftragen, um einen DSGVO-Konformitätsprozess zu implementieren und sicherzustellen, dass die Maßnahmen Ihres Unternehmens hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen wirksam sind. A Ein GDPR-Anwalt kann Sie auch im Falle einer CNIL-Sanktion verteidigen und Sie über die zu ergreifenden Maßnahmen beraten, um vollständig DSGVO-konform.

Das Unternehmen ist in diesem Gebiet in ganz Frankreich tätig: Antibes, Grasse, Nizza, Cannes, Cagnes sur Mer, Saint Paul de Vence, Paris, Bezons, Villepinte, Pontoise, Mont de Marsan, Bordeaux, Lyon, Marseille, Toulouse, Ile de France, Perpignan, Mont de Marsan, Rennes, Nantes, Nancy sowie Metz und Thionville.

Maître Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften, ist Rechtsanwalt an der Anwaltskammer von Grasse.
Ihr Büro befindet sich in Antibes, sie ist jedoch in ganz Frankreich tätig, insbesondere in Bordeaux, Metz, Thionville, Straßburg, Saint-Tropez, Paris, Ile de France, Mont de Marsan, Lyon, Lille, Marseille oder sogar das gesamte Departement Var
Bewerte diese Seite!
Über Rechtsanwältin Cécile Zakine

Rechtsanwalt in Antibes, eingetragen bei der Rechtsanwaltskammer Grasse. Interveniert in ganz Frankreich. Arbeitsrecht , Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Immobilienstreitigkeiten und Miteigentumsrecht. Probleme bei Bauvorhaben (VEFA,...)Schnelle, motivierte und engagierte Antwort. Zögern Sie nicht, den Anwalt in Antibes zu kontaktieren: Maître Zakine. oder zu vereinbaren Sie online einen Termin für eine Beratung.
Mögliche Beratung 45€/ 30 min per Telefon für eine Erstberatung