Essensmarken und Telearbeit: Was sagen die Rechtsprechung und die URSSAF?

Die URSSAF weist darauf hin, dass Telearbeiter genauso wie ihre Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Anwesenheit besetzen, Anspruch auf Essensgutscheine haben und dass diese Gutscheine dann von denselben Befreiungen und Bedingungen für die Vergabe profitieren.

Alle diese Restaurantgutscheine sind nicht speziell von der täglichen Arbeitszeit oder den Werktagen abhängig. Allerdings muss die Mittagspause (Mittagspause) in die Regelarbeitszeit eingerechnet werden.

Für  in den Genuss von Essensmarken kommen, muss ein  Gruppenvereinbarung oder der Wille des Arbeitgebers. Die Vergabe von Essensmarken unterliegt auch gesetzlichen Auflagen. 

Tribunal Judiciaire de Paris, 1/4 social, vom 30. März 2021, Nr. RG 20/09805,

Tribunal judiciaire de Nanterre, vom 10. März 2021, Nr. RG 20/09616

 

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Über Rechtsanwältin Cécile Zakine

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