Die wichtigsten Punkte der DSGVO-Verordnung und der Verwaltung personenbezogener Daten:

1. Beachten Sie die DSGVO: Die europäische DSGVO-Verordnung sieht vor, dass Bürger der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen müssen; Im Mittelpunkt der Regelung steht die Einwilligung. Sie müssen Zugang zu ihren Daten haben und deren Berichtigung oder Löschung beantragen können. Unternehmen müssen angeben können, wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden. Die Datenspeicherung ist zeitlich begrenzt.

2. Sichere Daten: Für ein Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, sehr strenge Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz zu ergreifen persönliche Daten.

3. Daten fair verwalten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten fair und ethisch verwenden. Personenbezogene Daten dürfen nicht zur Diskriminierung genutzt werden. Sie müssen einem Ziel (Loyalität) oder einem Gebot (Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung) entsprechen. Zwischen der Speicherung der Daten und dem verfolgten Zweck muss ein Verhältnis der Verhältnismäßigkeit bestehen, das legitim sein muss.

Anwalt rgpd

4. Informationstransparenz: Unternehmen müssen transparent darüber sein, wie sie personenbezogene Daten erheben, verwenden und speichern. Dazu gehört die Offenlegung der Art der erhobenen Daten, der Gründe für die Erhebung und der Weitergabe an wen. Beispielsweise muss in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen einer Website klar dargelegt werden, wie Daten verarbeitet werden, die Einwilligung muss eindeutig eingeholt werden und die Art und Weise der Datensicherung muss erläutert werden.

5. Die erforderliche Einholung von Einwilligungen: Wie oben erwähnt, die DSGVO verlangt von Unternehmen, dass sie die Einwilligung von Einzelpersonen zur Erhebung ihrer Daten einholen. Dazu gehört die Einrichtung eines wirksamen Systems zur Verwaltung von Einwilligungen, einschließlich ihres Widerrufs.

Abschließend ist zu beachten, dass die Verwaltung personenbezogener Daten nicht nur große Unternehmen betrifft. Selbst kleine Unternehmen können personenbezogene Daten sammeln, daher müssen sie sich ihrer Verantwortung und Risiken bei der Datenverwaltung bewusst sein.

Der Schutz personenbezogener Daten ist daher derzeit ein besonders wichtiges Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Die DSGVO: erhöhter Schutz personenbezogener Daten unter europäischem Einfluss

Rechtsanwalt vefa Immobilienrecht

  • Die Recht auf die Informationen von Personen, die ihre personenbezogenen Daten bereitstellen
  • Einholung der Einwilligung von Personen, die ihre personenbezogenen Daten bereitstellen
  • Die Recht Widerspruch von Personen, die ihre personenbezogenen Daten bereitstellen
  • Verpflichtung zur Transparenz
  • Erhöhte unternehmerische Verantwortung
  • Verhältnismäßigkeit

2. Videoüberwachung am Arbeitsplatz: erhöhter Schutz von personenbezogene Daten der Mitarbeiter und deren Privatleben

Arbeitgeber könnten versucht sein, Videoüberwachung als Mittel zur Überwachung des Mitarbeiterverhaltens, zur Verhinderung von Diebstahl oder zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Kontrolle der Arbeitszeit einzusetzen. Allerdings ist die Installation von Überwachungskameras damit verbunden erhöhte Pflichten für den Arbeitgeber.

Entsprechend DSGVO und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss jedes Überwachungssystem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und das verfolgte Ziel muss legitim sein. Der Arbeitgeber kann nicht alles im Namen seiner Führungsmacht tun.

3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: die Suche nach einem Gleichgewicht zwischen Überwachung und Schutz der Privatsphäre 

Videoüberwachung muss einem Zweck dienen, einem sehr legitimen Ziel.

Der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen, denen des Unternehmens und denen des Arbeitnehmers, ist von wesentlicher Bedeutung.

  1. Respekt vor der Privatsphäre: Generell müssen Arbeitgeber die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter respektieren, auch am Arbeitsplatz. Dazu gehören Bereiche wie persönliche Kommunikation, persönliche Räume (wie Umkleideräume oder Handtaschen) und persönliche Aktivitäten außerhalb der Arbeit.
  2. Arbeitsplatzüberwachung: Arbeitgeber haben das Recht, den Arbeitsplatz zu überwachen, ihre Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. In Frankreich können sie beispielsweise installiert werden Überwachungskameras, aber sie müssen die Mitarbeiter über ihre Anwesenheit und ihr Ziel informieren. Sie können keine Kameras in Bereichen platzieren, in denen die Mitarbeiter absolute Privatsphäre erwarten können, wie etwa Toiletten oder Umkleideräume.
  3. Informationstechnologie : Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, die Computer-, E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz zu überwachen, sofern sie bestimmte Regeln einhalten. Beispielsweise müssen sie ihre Mitarbeiter über ihre Überwachungsrichtlinien informieren und dürfen nicht über das zur Erreichung legitimer Ziele erforderliche Maß hinausgehen, beispielsweise zum Schutz der Netzwerksicherheit.
  4. Persönliche Informationen : Arbeitgeber sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehören nicht nur Gesundheitsinformationen, sondern auch finanzielle und andere sensible Informationen.
  5. Balance zwischen Arbeit und Privatleben: Arbeitgeber erkennen zunehmend die Bedeutung der Work-Life-Balance. Dazu können Richtlinien wie flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten zur Arbeit von zu Hause aus und Maßnahmen zur Vermeidung von Stress am Arbeitsplatz gehören.

3. Die Orte, an denen Kabinett Zakine in Angelegenheiten der DSGVO interveniert

Das Unternehmen ist in ganz Frankreich tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Antibes, neben Sophia Antipolis.

Sophia Antipolis ist eine Technologiestadt im Département Alpes-Maritimes in Frankreich. Sie wurde in den 1970er Jahren als Standort für High-Tech-Unternehmen gegründet und erlangte schnell einen internationalen Ruf als Forschungs- und Entwicklungszentrum für Informatik und Telekommunikation.

Heute gibt es in Sophia Antipolis mehr als 1.200 Unternehmen und Forschungszentren, die fast 25.000 Mitarbeiter beschäftigen. Darüber hinaus beherbergt die Stadt zahlreiche Universitäten und Schulen, die ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.

Die Stadt ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und verfügt über ein Bus- und Bahnnetz, das sie mit Nizza und anderen Städten in der Region verbindet. Dank der Nähe zur Autobahn A8 ist es auch mit dem Auto gut erreichbar.

Sophia Antipolis ist eine dynamische und kosmopolitische Stadt, die viele Auswanderer willkommen heißt und eine Vielzahl an Restaurants, Bars und Unterhaltungsmöglichkeiten für jeden Geschmack bietet. Die Stadt ist auch für ihre außergewöhnliche natürliche Umgebung mit zahlreichen Rad- und Wanderwegen in den umliegenden Hügeln bekannt.

Als renommierte Technologiestadt ist Sophia Antipolis ein bevorzugter Standort für Unternehmen, die auf der Suche nach Talenten und innovativen Partnerschaften sind. Es ist auch eine ideale Wahl für Studenten und Berufstätige, die eine berufliche Weiterentwicklung in den Bereichen IT und Telekommunikation anstreben.

Ob Sie einen Job in einem High-Tech-Unternehmen, eine Ausbildungsmöglichkeit oder einfach nur einen angenehmen Ort zum Leben und Arbeiten suchen, Sophia Antipolis ist das Reiseziel Ihrer Wahl. Zögern Sie also nicht, einen Blick darauf zu werfen und alles zu entdecken, was diese aufregende Stadt Ihnen zu bieten hat.

Bewerte diese Seite!