Nachrichten

Newsletter

Am 6. Mai 2020

Arbeitgeber, schützen Sie weiterhin die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nach Verlassen des Containments!

Gesundheitsnotstand gegen Covid-19 in Kraft. Die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten muss in Unternehmen – heute mehr denn je – ständige Beachtung finden. Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Änderungen der Gefährdungsbeurteilungen müssen in der zentralen Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden, um der sich verändernden Gesundheitslage Rechnung zu tragen. Dieses Dokument dient als Nachweis für die Einhaltung der Präventionspflichten durch den Arbeitgeber. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihren Beschäftigten ein Dokument – beispielsweise ein internes Empfehlungsschreiben oder ein Rundschreiben – zur Verfügung zu stellen, in dem alle im Unternehmen umgesetzten Maßnahmen sowie die von den Beschäftigten selbst zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen (strenge Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln) aufgeführt sind, um die Wirksamkeit des Maßnahmenplans zu gewährleisten. Dieses Dokument sollte zur Information der Beschäftigten in den Betriebsräumen ausgehängt werden. Es kann auch ein Mitarbeiterbeirat eingerichtet werden, in enger Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst. Für die frühzeitige Beurteilung der arbeitsbedingten Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Übertragung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen verweisen wir auf die branchenspezifischen Merkblätter und Leitfäden für [den jeweiligen Sektor/die jeweilige Organisation]. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erstellt vom Arbeitsministerium. Ein praktisches Arbeitsblatt wird jeder Branche gewidmet.
Die Kanzlei Cécile ZAKINE begleitet Sie und beantwortet alle Ihre Fragen zu den wichtigsten Auswirkungen in Sozialrecht die durch den gesundheitlichen Notstand erzeugt wurden :
  • abweichende Arbeitsunterbrechungen 
  • die Verwaltung von bezahlter Urlaub und RTT
  • die Teilaktivität 
  • Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Achten Sie auf sich!