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Die Klage auf unentschuldbares Fehlverhalten: Von wem muss der Arbeitgeber die Rückzahlung der gezahlten Beträge verlangen, wenn der Richter die Entschädigung für einen Schaden durch den Richter reduziert?
Über das Urteil des Kassationsgerichts, Zivilkammer, Zivilkammer 2, 20. Juni 2019, Nr. 18-18.595, veröffentlicht im Bulletin
Die Entschädigung für Schäden, die einem Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit aufgrund eines unentschuldbaren Fehlers des Arbeitgebers aufgrund der Missachtung der Sicherheitspflicht zugesprochen werden, wird von der Kasse direkt an die Begünstigten gezahlt.
Diese wendet sich dann an den Arbeitgeber, um die gewährten Beträge einzufordern.
Die Frage, die das Kassationsgericht zu klären hatte, war, an wen sich der Arbeitgeber wenden sollte, um die zu viel gezahlte Summe zurückzufordern, wenn er Recht bekommen hatte und die Schadensumme reduziert worden war.
Das Unternehmen kam der Aufforderung nach und zahlte der Kasse das Geld zurück.
Die Höhe der Entschädigung wurde jedoch durch zwei Urteile des Berufungsgerichts reduziert.
Die Gesellschaft musste daraufhin eine Klage gegen die Krankenkasse Caisse primaire d'assurance maladie des Landes einreichen, um die zu viel gezahlte Summe zurückzuerhalten.
Das Unternehmen leitete daraufhin ein Verfahren ein, um die zu viel gezahlten Beträge zurückzuerhalten, und ließ der Kasse einen Pfändungsbefehl ausstellen, den diese vor einem Vollstreckungsrichter anfechtete.
Der Kassationshof stimmte dem Berufungsgericht zu, dass der Arbeitgeber, wenn er zu viel gezahlt hatte, als die Kasse die Rückzahlung der Beträge verlangte, berechtigt war, die Rückzahlung erneut zu verlangen, indem er sich auf ein Urteil des Berufungsgerichts berief, das die Entschädigungssummen verringert hatte.
Nach Ansicht des Gerichts stellte das Urteil des Berufungsgerichts einen vollstreckbaren Titel dar, der es dem Arbeitgeber ermöglichte, gegen die Kasse vorzugehen und eine Pfändungsklage zu erheben.
Häufig gestellte Fragen
Qu’est-ce que l’action en faute inexcusable de l’employeur ?
C’est une action en justice permettant au salarié victime d’un accident du travail ou d’une maladie professionnelle d’obtenir une majoration de rente si l’employeur a commis une faute d’une gravité exceptionnelle.
Puis-je engager une action en faute inexcusable si mon employeur n’a pas respecté les règles de sécurité ?
Oui, si vous prouvez que l’employeur avait conscience du danger et n’a pas pris les mesures nécessaires. La CPAM peut aussi être mise en cause. Consultez un avocat spécialisé.
Quel est le délai pour agir en faute inexcusable ?
L’action se prescrit par 2 ans à compter de la date de consolidation de l’état de santé ou de la reconnaissance de la maladie professionnelle. Ne tardez pas.
Que faire si la CPAM refuse de reconnaître la faute inexcusable ?
Vous pouvez saisir le pôle social du tribunal judiciaire. Un avocat peut vous assister pour contester la décision et obtenir une expertise médicale.
Combien coûte une action en faute inexcusable ?
Les honoraires d’avocat sont souvent fixés au forfait : entre 2 000 et 5 000 €. L’aide juridictionnelle peut être demandée. Certains avocats travaillent au résultat.

