Ein Problem mit der Verantwortung?

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Die juristische Wochenzeitung

Vermeiden Sie Bananenschalen!

Frau Glissade stürzt in einem Supermarkt, nachdem sie auf einer Bananenschale ausgerutscht ist, die in der Obst- und Gemüseabteilung auf dem Boden lag.

Sie beschließt daher, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit Haftungsrecht auskennt.

Dieser Anwalt rät ihm, einen Sachverständigen bestellen zu lassen und dann die Betreibergesellschaft auf Haftung und Schadensersatz zu verklagen.

Zu beachten:

Der Betreiber eines Geschäfts mit freiem Eingang kann gegenüber dem Opfer eines Sturzes in diesem Geschäft, der durch eine leblose Sache verursacht wurde, nur dann haftbar gemacht werden, wenn das Opfer den Beweis erbringt, dass diese Sache, die sich in einer anormalen Position oder in schlechtem Zustand befand, den Schaden verursacht hat.

Der Betreibergesellschaft obliegt eine Verpflichtung zur ergebnisorientierten Sicherheit gegenüber den Verbrauchern.

Frau Ausrutscher kann also entschädigt werden, wenn sie den Beweis erbringen kann, dass die Bananenschale fälschlicherweise auf dem Boden lag und hätte entfernt werden müssen, um einen Sturz zu verhindern.

Wenn Sie in einem Geschäft gestürzt sind, ist es wichtig, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt begleiten lassen, der Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anleiten und beraten kann.

Die Kanzlei Cécile ZAKINE wird Sie anleiten, um Bananenschalen zu vermeiden!

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Über Rechtsanwältin Cécile Zakine

Rechtsanwältin in Antibes, zugelassen bei der Anwaltskammer von Grasse. Interveniert in ganz Frankreich. Arbeitsrecht , Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Immobilienstreitigkeiten und Miteigentumsrecht. Probleme bei Bauvorhaben (VEFA,...)Schnelle, motivierte und engagierte Antwort. Zögern Sie nicht, den Rechtsanwalt in Antibes zu kontaktieren: Maitre Zakine. oder zu vereinbaren Sie online einen Termin für eine Beratung.
Mögliche Beratung 45€/ 30 min per Telefon für eine Erstberatung

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